Teilkasko

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte vertraglich festgelegte Schadenereignisse. Sie ist freiwillig und ergänzt die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung.

Im Unterschied zur Haftpflicht geht es bei der Teilkasko nicht um Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden, sondern um bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug.

Freiwillige Versicherung

Die Teilkasko ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht vereinbart werden.

Eigenes Fahrzeug

Der Versicherungsschutz betrifft bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug.

Vertragsabhängige Leistungen

Welche Ereignisse eingeschlossen sind, ergibt sich aus Tarif, Versicherungsbedingungen und möglichen Leistungserweiterungen.

Einen Überblick über weitere Versicherungsbereiche rund um das Fahrzeug finden Sie unter Autoversicherung.

Welche Schäden können versichert sein?

Die Teilkasko umfasst bestimmte, im Versicherungsvertrag definierte Schadenarten. Der konkrete Leistungsumfang kann sich zwischen Versicherern und Tarifen unterscheiden.

Typische Leistungsbereiche können beispielsweise sein:

  • Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeugs
  • Glasbruch
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • bestimmte Zusammenstöße mit Tieren
  • Marderbiss und mögliche Folgeschäden, soweit vereinbart
  • weitere vertraglich definierte Schadenereignisse

Auch Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und zusätzliche Tarifbausteine können den tatsächlichen Versicherungsschutz beeinflussen.

Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Haftpflicht

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist insbesondere, ob ein Schaden gegenüber Dritten oder am eigenen Fahrzeug entstanden ist und welche Schadenursache vorliegt.

Kfz-Haftpflicht

Sie betrifft Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden, soweit Versicherungsschutz besteht.

Teilkasko

Sie kann bestimmte vertraglich definierte Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, beispielsweise durch Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse.

Vollkasko

Sie umfasst üblicherweise Teilkaskoleistungen und kann darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, etwa bestimmte selbst verursachte Unfallschäden.

Weitere Informationen zur Pflichtversicherung finden Sie unter Kfz-Haftpflicht.

Die erweiterte Fahrzeugversicherung wird unter Vollkasko näher beschrieben.

Beitrag und laufende Fahrzeugkosten

Für eine Teilkaskoversicherung fällt ein regelmäßiger Versicherungsbeitrag an. Die Höhe kann von verschiedenen Fahrzeug-, Tarif- und Vertragsmerkmalen abhängen.

Zu den möglichen Einflussfaktoren gehören:

  • Fahrzeugtyp und Typklasse
  • Region
  • Fahrzeugalter und Fahrzeugwert
  • jährliche Fahrleistung
  • vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Tarif und Leistungsumfang
  • weitere versichererspezifische Merkmale

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht und Vollkasko wird in der Teilkasko grundsätzlich kein Schadenfreiheitsklassensystem verwendet. Teilkaskoschäden führen daher nicht zu einer Rückstufung in einer Schadenfreiheitsklasse.

Der Teilkaskobeitrag gehört bei bestehendem Vertrag zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugausgaben. Weitere Kostenbereiche finden Sie unter Unterhaltskosten.

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Teilkaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Gesetzlich erforderlich ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sind selbst verursachte Unfallschäden durch die Teilkasko versichert?

Selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug gehören grundsätzlich nicht zum typischen Leistungsumfang der Teilkasko. Solche Schäden können je nach Vertrag dem Bereich der Vollkaskoversicherung zugeordnet sein.

Beeinflusst ein Teilkaskoschaden die Schadenfreiheitsklasse?

Nein. In der Teilkaskoversicherung besteht grundsätzlich kein Schadenfreiheitsklassensystem. Eine Regulierung eines Teilkaskoschadens führt daher nicht zu einer Rückstufung in einer SF-Klasse.

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