Unterhaltskosten · Kfz-Steuer
Kfz-Steuer – Berechnung, CO₂-Ausstoß und Fahrzeugmerkmale
Die Kraftfahrzeugsteuer gehört zu den gesetzlichen Abgaben rund um das Halten eines Fahrzeugs. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Fahrzeugart und den jeweils geltenden gesetzlichen Berechnungsmerkmalen ab. Bei Personenkraftwagen können insbesondere Erstzulassung, Hubraum, Antriebsart und CO₂-Ausstoß eine Rolle spielen.
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Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine gesetzlich geregelte Steuer. Bei inländischen Fahrzeugen knüpft sie grundsätzlich an das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen an.
Bei einem zugelassenen inländischen Fahrzeug besteht die Steuerpflicht grundsätzlich während der Dauer der Zulassung. Steuerschuldner ist regelmäßig die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist.
Fahrzeugbezogene Steuer
Die Höhe der Steuer richtet sich nach den für das jeweilige Fahrzeug geltenden gesetzlichen Bemessungsgrundlagen.
Zulassungsdauer
Bei inländischen Fahrzeugen besteht die Steuerpflicht grundsätzlich solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist.
Gesetzliche Grundlage
Berechnung, Steuerpflicht sowie mögliche Befreiungen und Vergünstigungen ergeben sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Berechnung unterscheidet sich nach Fahrzeugart und Zeitpunkt der Erstzulassung. Für viele Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor, die erstmals ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, setzt sich die Steuer aus einer Hubraumkomponente und einer CO₂-bezogenen Komponente zusammen.
Bei älteren Fahrzeugen gelten teilweise andere Berechnungsgrundlagen. Auch für Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger und weitere Fahrzeugarten bestehen eigene steuerliche Regelungen.
Bei Personenkraftwagen können insbesondere folgende Merkmale relevant sein:
- Datum der Erstzulassung
- Hubraum
- Benzin- oder Dieselmotor
- CO₂-Ausstoß
- Antriebsart
- Fahrzeugart
- mögliche Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen
Bei neueren Pkw mit Verbrennungsmotor steigt die CO₂-bezogene Steuerkomponente stufenweise mit dem maßgeblichen CO₂-Wert. Die genaue Berechnung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Steuersätzen.
Antrieb, CO₂-Ausstoß und Elektrofahrzeuge
Die Antriebsart kann für die Kraftfahrzeugsteuer eine wesentliche Rolle spielen. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor fließen je nach Erstzulassung insbesondere Hubraum und CO₂-Ausstoß in die Berechnung ein.
Für reine Elektrofahrzeuge gelten besondere steuerliche Vorschriften. Nach aktueller Rechtslage können Elektrofahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Die Steuerbefreiung endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2035.
Eine bereits gewährte Steuerbefreiung ist fahrzeugbezogen. Ein Halterwechsel beendet eine noch laufende Befreiung grundsätzlich nicht.
Weitere Informationen zum Themenbereich Elektromobilität finden Sie unter E-Auto.
Steuerliche Besonderheiten rund um Elektrofahrzeuge werden unter Steuerliche Vorteile beschrieben.
Unterschiede zwischen den Antriebskonzepten finden Sie unter Elektroauto vs. Verbrenner.
Kfz-Steuer als laufende Fahrzeugkosten
Die Kfz-Steuer gehört bei steuerpflichtigen Fahrzeugen zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugkosten. Anders als Kraftstoff- oder Stromkosten hängt ihre Höhe grundsätzlich nicht von der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl ab.
Fahrzeugmerkmale
Technische Daten und steuerliche Fahrzeugmerkmale bestimmen die jeweilige Steuerberechnung.
Keine Verbrauchsabrechnung
Die Kfz-Steuer wird nicht anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer oder des tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs berechnet.
Gesamtkosten
Neben der Steuer entstehen weitere Ausgaben beispielsweise für Versicherung, Energie, Wartung, Reparaturen und Reifen.
Einen Überblick über die verschiedenen laufenden Kostenbereiche eines Fahrzeugs finden Sie unter Unterhaltskosten.
FAQ – Häufige Fragen
Wovon hängt die Kfz-Steuer bei einem Pkw ab?
Das hängt insbesondere von der Erstzulassung und den für das Fahrzeug geltenden gesetzlichen Berechnungsregeln ab. Bei vielen neueren Pkw mit Verbrennungsmotor spielen Hubraum und CO₂-Ausstoß eine zentrale Rolle.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Für reine Elektrofahrzeuge bestehen gesetzliche Steuerbefreiungen. Nach aktueller Rechtslage können Fahrzeuge bei erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2030 für bis zu zehn Jahre steuerbefreit sein, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Hängt die Kfz-Steuer von der jährlichen Fahrleistung ab?
Nein. Die tatsächlich gefahrene Kilometerzahl ist grundsätzlich keine unmittelbare Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer.