Teilkasko – Leistungen, Abgrenzung und Einordnung
Die Teilkaskoversicherung ergänzt die gesetzliche Kfz-Haftpflicht um den Schutz vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Seite ordnet Leistungsumfang, Abgrenzung und Bedeutung der Teilkasko sachlich ein.
Was ist die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie schützt vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt sind.
Kosten-Kfz-Versicherung.de.
Welche Schäden sind versichert?
Der Leistungsumfang der Teilkasko umfasst klar definierte Schadenarten. Welche Risiken konkret eingeschlossen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Diebstahl und unbefugte Entwendung
- Schäden durch Naturereignisse
- Glasschäden und Zusammenstöße mit Tieren
Abgrenzung zur Kfz-Haftpflicht
Während die Kfz-Haftpflicht Schäden abdeckt, die Dritten entstehen, bezieht sich die Teilkasko auf bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Haftpflicht: Schäden gegenüber Dritten
- Teilkasko: definierte Eigenschäden
- Keine Abdeckung selbst verursachter Unfallschäden
Einordnung als laufende Fahrzeugkosten
Die Teilkasko zählt zu den laufenden Fahrzeugkosten. Sie ist freiwillig, kann jedoch je nach Fahrzeugart und Nutzung eine Rolle in der Kostenbetrachtung spielen.
- Regelmäßige Versicherungsbeiträge
- Ergänzung zur Pflichtversicherung
- Teil der Gesamtkostenübersicht
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Teilkasko gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie ist eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Deckt die Teilkasko selbst verursachte Unfallschäden?
Nein, selbst verursachte Unfallschäden sind nicht Bestandteil der Teilkasko.
Gehört die Teilkasko zu den laufenden Kosten?
Ja, sie zählt zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugkosten.
