Teilkaskoversicherung: Leistungen, Kosten & Spartipps
Die Teilkaskoversicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und schützt dein eigenes Fahrzeug vor typischen Schäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Unwetterschäden. Sie ist vor allem bei neuwertigen oder wertstabilen Fahrzeugen sinnvoll.
Leistungen der Teilkaskoversicherung
- Diebstahl & Einbruch: Erstattung bei Diebstahl des Fahrzeugs oder fest verbauter Teile.
- Glasbruch: Austausch oder Reparatur von Scheiben.
- Wildunfälle: Deckung bei Kollisionen mit Haarwild – oft erweiterbar auf alle Tiere.
- Elementarschäden: Schutz bei Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag.
- Brand & Explosion: Ersatz bei Fahrzeugbrand.
- Kurzschluss: z. B. bei Kabelbrand (oft mit Selbstbeteiligung).
Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse – nicht für selbst verursachte Unfälle.
Typische Kosten einer Teilkaskoversicherung
| Fahrzeugtyp | Ø Jahresbeitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Kleinwagen | 80–200 € | bei 150 € Selbstbeteiligung |
| Mittelklasse | 150–350 € | abhängig von Typklasse |
| Oberklasse / SUV | 250–600 € | höhere Beiträge durch Fahrzeugwert |
| Elektrofahrzeug | 150–400 € | oft spezielle Tarife |
Die Beiträge hängen stark von Fahrzeugwert, Regionalklasse und Selbstbeteiligung ab.
Wichtige Kostenfaktoren
- Typklasse: Je höher das Schadensrisiko des Modells, desto teurer der Beitrag.
- Regionalklasse: Regionale Schadenstatistiken beeinflussen die Prämie.
- Fahrzeugwert: höherer Wert = höherer Beitrag.
- Selbstbeteiligung: höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.
- Garage / Abstellplatz: Fahrzeuge in Garagen haben geringeres Risiko.
- Alter des Fahrzeugs: Wertverlust kann Tarifgestaltung beeinflussen.
Smarte Spartipps für die Teilkasko
- Selbstbeteiligung anpassen – z. B. 150 € senkt oft deutlich den Beitrag.
- Garagenrabatt prüfen – viele Versicherer gewähren Nachlässe.
- Jährliche Zahlung statt monatlicher Beitrag reduziert Kosten.
- Tarifvergleich durchführen – Tarife ändern sich jährlich.
- Fahrzeugwert realistisch angeben – keine überhöhten Versicherungssummen.
Rechtliches & Vorschriften
- Freiwillige Versicherung: Teilkasko ist keine Pflichtversicherung, aber sinnvoller Zusatzschutz.
- Vertragsbindung: i. d. R. 1 Jahr – Sonderkündigung bei Beitragserhöhung oder Fahrzeugwechsel möglich.
- Selbstbeteiligung: kann individuell vereinbart werden.
- Obliegenheiten: z. B. Sicherung des Fahrzeugs – bei grober Fahrlässigkeit kann Leistung gekürzt werden.
- Nachweispflicht: Schadenmeldungen müssen fristgerecht erfolgen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Teilkasko deckt äußere Einflüsse wie Diebstahl, Unwetter oder Glasbruch ab. Vollkasko schützt zusätzlich bei selbst verursachten Unfällen und Vandalismus.
Lohnt sich eine Teilkasko bei älteren Fahrzeugen?
Oft ja – insbesondere bei Diebstahlrisiko oder häufigen Unwettern. Bei sehr alten Fahrzeugen kann sich der Schutz aber wirtschaftlich nicht mehr rechnen.
Kann ich Teilkasko ohne Haftpflicht abschließen?
Nein. Eine Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Grundlage. Teilkasko kann nur zusätzlich abgeschlossen werden.
