Steuerliche Vorteile beim E-Auto: Förderungen & Ersparnisse
Elektroautos profitieren in Deutschland von attraktiven steuerlichen Vorteilen. Diese sollen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität fördern und machen den Betrieb eines E-Autos deutlich günstiger. Hier findest du die wichtigsten steuerlichen Regelungen im Überblick.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
- Volle Steuerbefreiung: Für neu zugelassene reine Elektroautos (BEV) bis 31.12.2025 gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre (max. bis 31.12.2030).
- Gilt für: reine E-Autos, nicht für Hybridfahrzeuge.
- Bestandsschutz: Fahrzeuge, die bereits steuerbefreit sind, behalten diesen Vorteil auch bei späterem Halterwechsel.
- Nach Ablauf der Befreiung: gilt ein reduzierter Steuersatz (um 50 % gesenkt).
- Berücksichtigung: die Steuerbefreiung wird in der Regel automatisch von der Zulassungsstelle berücksichtigt. Kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Die Steuerbefreiung endet automatisch nach Ablauf der Frist.
Steuervergünstigung bei Dienstwagen
| Fahrzeugtyp | Versteuerung geldwerter Vorteil | Bedingung |
|---|---|---|
| Vollelektrisch & Plug-in-Hybrid | 0,25 % des Bruttolistenpreises | bei Bruttolistenpreis bis 60.000 € |
| Vollelektrisch & Plug-in-Hybrid | 0,5 % des Bruttolistenpreises | bei Bruttolistenpreis über 60.000 € |
| Verbrenner | 1,0 % des Bruttolistenpreises | Standardregelung |
- Zusätzlicher Vorteil: Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
- Privates Laden: Zuschüsse für Ladestrom können steuerfrei gewährt werden.
- Fahrtenbuch-Alternative: Pauschalversteuerung reduziert Steuerlast deutlich.
Die Dienstwagenregelung macht E-Autos auch für Arbeitnehmer und Selbstständige besonders attraktiv.
THG-Prämie & Förderungen
- THG-Prämie: Besitzer von E-Autos können jährlich eine Treibhausgasminderungs-Prämie erhalten (ca. 100–300 €).
- Förderfähig: ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland.
- Beantragung: über zertifizierte Anbieter oder direkt beim Umweltbundesamt.
- Kombinierbar: mit Steuerbefreiung und Dienstwagenregelung.
- Jährlich wiederholbar: solange das Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist.
Die THG-Prämie ist bei privater Nutzung in der Regel steuerfrei; bei gewerblicher Nutzung kann eine Steuerpflicht entstehen.
Smarte Steuerspartipps für E-Autofahrer
- Förderfristen beachten: Steuerbefreiung gilt nur bei Erstzulassung bis Ende 2025.
- Günstigen Dienstwagenwert nutzen: bei E-Autos bis 60.000 € besonders attraktiv.
- THG-Prämie jährlich beantragen: einfache Möglichkeit zur Kostenreduktion.
- PV-Strom & Ladekosten: eigene Ladeinfrastruktur kann steuerlich relevant sein.
- Förderprogramme kombinieren: Bund, Länder und Kommunen bieten teils zusätzliche Boni.
Rechtliches & Hinweise
- Förderbedingungen: können sich kurzfristig ändern – aktuelle Regelungen regelmäßig prüfen.
- Steuerbefreiung: gilt für BEV gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz, zeitlich befristet.
- Dienstwagenregelung: gilt nur für Fahrzeuge mit CO₂-Ausstoß 0 g/km (BEV). Plug-in-Hybride sind gesondert geregelt.
- THG-Prämie: privater Zufluss meist steuerfrei; bei gewerblicher Nutzung steuerlich zu erfassen.
- Rechtsgrundlage: u. a. § 3d KraftStG, § 6 EStG, THG-Quote nach BImSchG.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein E-Auto von der Kfz-Steuer befreit?
Für E-Autos, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, gilt eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre – maximal bis Ende 2030.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich als Arbeitnehmer?
Für E-Dienstwagen gilt ein reduzierter geldwerter Vorteil (0,25 % bzw. 0,5 %). Zudem sind Zuschüsse zum Laden steuerfrei.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Bei privater Nutzung in der Regel nein. Bei gewerblicher Nutzung kann sie steuerpflichtig sein – im Zweifel steuerlich beraten lassen.
Hinweis
Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Steuerliche Regelungen können sich ändern. Für eine individuelle Einschätzung wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.