Steuerliche Vorteile

Steuerliche Vorteile beim E-Auto: Förderungen & Ersparnisse

Elektroautos profitieren in Deutschland von attraktiven steuerlichen Vorteilen. Diese sollen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität fördern und machen den Betrieb eines E-Autos deutlich günstiger. Hier findest du die wichtigsten steuerlichen Regelungen im Überblick.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

  • Volle Steuerbefreiung: Für neu zugelassene reine Elektroautos (BEV) bis 31.12.2025 gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre (max. bis 31.12.2030).
  • Gilt für: reine E-Autos, nicht für Hybridfahrzeuge.
  • Bestandsschutz: Fahrzeuge, die bereits steuerbefreit sind, behalten diesen Vorteil auch bei späterem Halterwechsel.
  • Nach Ablauf der Befreiung: gilt ein reduzierter Steuersatz (um 50 % gesenkt).
  • Berücksichtigung: die Steuerbefreiung wird in der Regel automatisch von der Zulassungsstelle berücksichtigt. Kein zusätzlicher Antrag erforderlich.

Die Steuerbefreiung endet automatisch nach Ablauf der Frist.

Steuervergünstigung bei Dienstwagen

FahrzeugtypVersteuerung geldwerter VorteilBedingung
Vollelektrisch & Plug-in-Hybrid0,25 % des Bruttolistenpreisesbei Bruttolistenpreis bis 60.000 €
Vollelektrisch & Plug-in-Hybrid0,5 % des Bruttolistenpreisesbei Bruttolistenpreis über 60.000 €
Verbrenner1,0 % des BruttolistenpreisesStandardregelung
  • Zusätzlicher Vorteil: Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
  • Privates Laden: Zuschüsse für Ladestrom können steuerfrei gewährt werden.
  • Fahrtenbuch-Alternative: Pauschalversteuerung reduziert Steuerlast deutlich.

Die Dienstwagenregelung macht E-Autos auch für Arbeitnehmer und Selbstständige besonders attraktiv.

THG-Prämie & Förderungen

  • THG-Prämie: Besitzer von E-Autos können jährlich eine Treibhausgasminderungs-Prämie erhalten (ca. 100–300 €).
  • Förderfähig: ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland.
  • Beantragung: über zertifizierte Anbieter oder direkt beim Umweltbundesamt.
  • Kombinierbar: mit Steuerbefreiung und Dienstwagenregelung.
  • Jährlich wiederholbar: solange das Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist.

Die THG-Prämie ist bei privater Nutzung in der Regel steuerfrei; bei gewerblicher Nutzung kann eine Steuerpflicht entstehen.

Smarte Steuerspartipps für E-Autofahrer

  • Förderfristen beachten: Steuerbefreiung gilt nur bei Erstzulassung bis Ende 2025.
  • Günstigen Dienstwagenwert nutzen: bei E-Autos bis 60.000 € besonders attraktiv.
  • THG-Prämie jährlich beantragen: einfache Möglichkeit zur Kostenreduktion.
  • PV-Strom & Ladekosten: eigene Ladeinfrastruktur kann steuerlich relevant sein.
  • Förderprogramme kombinieren: Bund, Länder und Kommunen bieten teils zusätzliche Boni.

Rechtliches & Hinweise

  • Förderbedingungen: können sich kurzfristig ändern – aktuelle Regelungen regelmäßig prüfen.
  • Steuerbefreiung: gilt für BEV gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz, zeitlich befristet.
  • Dienstwagenregelung: gilt nur für Fahrzeuge mit CO₂-Ausstoß 0 g/km (BEV). Plug-in-Hybride sind gesondert geregelt.
  • THG-Prämie: privater Zufluss meist steuerfrei; bei gewerblicher Nutzung steuerlich zu erfassen.
  • Rechtsgrundlage: u. a. § 3d KraftStG, § 6 EStG, THG-Quote nach BImSchG.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein E-Auto von der Kfz-Steuer befreit?

Für E-Autos, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, gilt eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre – maximal bis Ende 2030.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich als Arbeitnehmer?

Für E-Dienstwagen gilt ein reduzierter geldwerter Vorteil (0,25 % bzw. 0,5 %). Zudem sind Zuschüsse zum Laden steuerfrei.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Bei privater Nutzung in der Regel nein. Bei gewerblicher Nutzung kann sie steuerpflichtig sein – im Zweifel steuerlich beraten lassen.

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