Autokauf · Neuwagen
Neuwagen kaufen – Bestellung, Übergabe und rechtliche Grundlagen
Beim Kauf eines Neuwagens können Fahrzeugauswahl, Ausstattung, Kaufvertrag, Lieferbedingungen und Fahrzeugübergabe eine Rolle spielen. Hinzu kommen mögliche Kaufnebenkosten sowie gesetzliche Mängelrechte und gegebenenfalls zusätzliche Garantieleistungen.
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Was wird als Neuwagen bezeichnet?
Der Begriff Neuwagen lässt sich nicht allein anhand einer fehlenden Erstzulassung bestimmen. Bei einem als Neuwagen verkauften Fahrzeug kann insbesondere von Bedeutung sein, ob es unbenutzt und fabrikneu ist und welche Eigenschaften vertraglich vereinbart wurden.
Die Rechtsprechung hat für die Beurteilung der Fabrikneuheit unter anderem berücksichtigt, ob das Fahrzeug – abgesehen von Überführungsfahrten – unbenutzt ist, das betreffende Modell weiterhin unverändert hergestellt wird und durch eine längere Standzeit keine Mängel entstanden sind.
Fahrzeugzustand
Bei einem Neuwagen stehen insbesondere unbenutzter Zustand und die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs im Mittelpunkt.
Herstellung und Standzeit
Auch der Zeitraum zwischen Herstellung und Verkauf kann abhängig von den Umständen für die Beurteilung der Fabrikneuheit von Bedeutung sein.
Vertragliche Angaben
Bezeichnungen, Ausstattung und weitere vereinbarte Fahrzeugmerkmale können für die geschuldete Beschaffenheit des Fahrzeugs relevant sein.
Die Besonderheiten bereits genutzter Fahrzeuge werden unter Gebrauchtwagen kaufen beschrieben.
Bestellung und Kaufvertrag
Ein Neuwagenkauf kann je nach Anbieter und Fahrzeug unterschiedlich ablaufen. Bei individuell konfigurierten Fahrzeugen können zwischen Bestellung, Vertragsabschluss, Produktion und Übergabe mehrere Schritte liegen.
Zu den möglichen Vertragsbestandteilen gehören beispielsweise:
- Fahrzeugmodell und Motorisierung
- Serien- und Sonderausstattung
- Kaufpreis
- vereinbarte Zahlungsbedingungen
- Liefer- oder Bereitstellungsangaben
- mögliche Überführungs- und Zusatzkosten
Durch den Kaufvertrag entstehen für Verkäufer und Käufer die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Pflichten. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Kaufvertrag und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Allgemeine Informationen zum Fahrzeugerwerb finden Sie unter Auto kaufen.
Ausstattung, Lieferung und Übergabe
Bei einem Neuwagen können Ausstattung, Produktionszeitpunkt, Lieferweg und Fahrzeugübergabe Bestandteil der vertraglichen Abwicklung sein. Welche Merkmale geschuldet sind, richtet sich insbesondere nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Ausstattung
Serienausstattung, Sonderausstattung, Farbe, Räder und weitere Merkmale können Bestandteil der vereinbarten Fahrzeugkonfiguration sein.
Lieferung
Zwischen Bestellung und Bereitstellung können je nach Fahrzeug, Produktion und Vertragsgestaltung unterschiedliche Zeiträume liegen.
Übergabe
Bei der Fahrzeugübergabe können Fahrzeug, Schlüssel, Zulassungsunterlagen und weitere vereinbarte Dokumente oder Zubehörteile übergeben werden.
Neben dem Fahrzeugpreis können weitere Ausgaben entstehen. Informationen dazu finden Sie unter Kaufnebenkosten.
Mängelrechte und Garantie
Beim Fahrzeugkauf bestehen gesetzliche Regelungen zur geschuldeten Beschaffenheit und zu möglichen Rechten bei Sachmängeln. Ob ein Sachmangel vorliegt, richtet sich unter anderem nach den vereinbarten Eigenschaften sowie den weiteren gesetzlichen Anforderungen.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für Mängelrechte vor, können je nach Einzelfall unterschiedliche Ansprüche in Betracht kommen. Dazu können beispielsweise Nacherfüllung und unter weiteren Voraussetzungen weitere gesetzliche Rechte gehören.
Davon zu unterscheiden ist eine Garantie. Eine Garantie kann vom Verkäufer, Hersteller oder einem anderen Garantiegeber zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten übernommen werden. Umfang, Dauer und Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
Gesetzliche Mängelrechte
Sie ergeben sich aus dem Kaufrecht und setzen voraus, dass die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Garantie
Eine Garantie besteht zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen und richtet sich nach der Erklärung des jeweiligen Garantiegebers.
Vertragliche Beschaffenheit
Die im Kaufvertrag vereinbarten Merkmale können für die Beurteilung maßgeblich sein, ob das gelieferte Fahrzeug den geschuldeten Anforderungen entspricht.
Eine Übersicht weiterer Punkte rund um Fahrzeugauswahl, Dokumente und Übergabe finden Sie unter Autokauf-Checkliste.
FAQ – Häufige Fragen
Ist jedes noch nicht zugelassene Fahrzeug automatisch ein Neuwagen?
Nicht allein die fehlende Erstzulassung entscheidet darüber. Für die Beurteilung können unter anderem Nutzung, Zustand, Herstellungszeitpunkt, Modellfortführung und die konkrete Vertragsgestaltung eine Rolle spielen.
Welche gesetzlichen Rechte können bei einem mangelhaften Neuwagen bestehen?
Bei einem Sachmangel können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Mängelrechte bestehen. Welche Rechte im konkreten Fall in Betracht kommen, hängt von der Art des Mangels, dem Vertrag und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Ist eine Herstellergarantie dasselbe wie die gesetzlichen Mängelrechte?
Nein. Eine Garantie kann zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten bestehen. Ihr Umfang und ihre Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung.