Neuwagen kaufen – Ablauf, Besonderheiten und rechtliche Hinweise
Der Kauf eines Neuwagens folgt klaren Abläufen und unterscheidet sich in mehreren Punkten vom Gebrauchtwagenkauf. Diese Seite ordnet die typischen Schritte, Besonderheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen sachlich ein.
Was gilt als Neuwagen?
Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen waren und keine Nutzung im Straßenverkehr aufweisen. Maßgeblich sind dabei Erstzulassung, Kilometerstand und Nutzungshistorie.
Ablauf beim Neuwagenkauf
Der Neuwagenkauf erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten – von der Auswahl über den Vertrag bis zur Auslieferung des Fahrzeugs.
- Fahrzeugkonfiguration und Bestellung
- Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
- Produktion, Lieferung und Übergabe
Ausstattung, Lieferung und Übergabe
Beim Neuwagenkauf spielen Ausstattungslinien, Sonderausstattungen und Lieferzeiten eine besondere Rolle. Die Fahrzeugübergabe markiert den formalen Abschluss des Kaufvorgangs.
- Serien- und Sonderausstattung
- Lieferzeiten und Bereitstellung
- Übergabeprotokoll und Dokumentation
Rechtliche Aspekte und Gewährleistung
Beim Neuwagenkauf bestehen umfassende gesetzliche Gewährleistungsrechte. Zusätzlich können freiwillige Garantien des Herstellers relevant sein.
- Gesetzliche Sachmängelhaftung
- Abgrenzung zwischen Gewährleistung und Garantie
- Pflichten nach Übergabe und Zulassung
FAQ – Häufige Fragen
Wann gilt ein Fahrzeug als Neuwagen?
Ein Fahrzeug gilt als Neuwagen, wenn es noch nicht zugelassen war und keine Nutzung im Straßenverkehr hatte.
Gibt es beim Neuwagenkauf Gewährleistung?
Ja, es besteht eine gesetzliche Gewährleistung. Zusätzlich können Herstellergarantien bestehen.
Wann geht die Verantwortung auf den Käufer über?
Die Verantwortung geht mit der Fahrzeugübergabe und dem Eigentumsübergang auf den Käufer über.