Förderung

Förderung für Elektroautos: Zuschüsse & Programme

Förderungen für Elektroautos sollen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität beschleunigen. Bund, Länder und Kommunen unterstützen mit Zuschüssen, Steuervergünstigungen und THG-Prämien. Hier findest du die wichtigsten Förderprogramme im Überblick.

Bundesförderung für Elektroautos

  • Umweltbonus: Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – gilt für reine E-Autos und Plug-in-Hybride (PHEV) mit Emissionsgrenzen.
  • Förderhöhe: variiert je nach Netto-Listenpreis des Fahrzeugs und Antriebsart.
  • Antragsberechtigt: Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
  • Förderung erfolgt nach Zulassung: Antragstellung nach dem Kauf oder Leasing.
  • Förderstopp: Änderungen und Budgetgrenzen sind möglich – tagesaktuelle Regelungen prüfen.

Die Förderprogramme können sich kurzfristig ändern – BAFA-Webseite regelmäßig prüfen.

Zusätzliche Förderung durch Länder & Kommunen

  • Regionale Programme: Zuschüsse für Fahrzeugkauf, Ladeinfrastruktur oder gewerbliche E-Flotten.
  • Förderhöhe: meist 500–2.000 € zusätzlich zur Bundesförderung.
  • Beantragung: je nach Bundesland über eigene Förderstellen.
  • Wichtig: oft begrenzte Förderkontingente – frühzeitig beantragen.
  • Kombinierbar: häufig mit Umweltbonus und THG-Prämie.

Förderung für Ladeinfrastruktur

FördergegenstandFörderhöheBemerkung
Private Wallboxbis 900 €je nach Programm – Installation durch Fachbetrieb erforderlich
Gewerbliche Ladepunktebis 2.500 €für Unternehmen, Kommunen, Verbände
Öffentliche Ladepunkteförderfähigje nach Programm (z. B. KfW 441)

Die meisten Programme sind budgetiert und zeitlich befristet.

Kombination mehrerer Förderungen

  • BAFA + Länderförderung: möglich, wenn die Programme sich nicht gegenseitig ausschließen.
  • THG-Prämie zusätzlich: unabhängig von anderen Förderungen beantragbar.
  • Steuerliche Vorteile: parallel nutzbar (z. B. Dienstwagenregelung, Steuerbefreiung).
  • KfW-Programme: häufig kombinierbar mit Landes- oder Bundesförderung.
  • Wichtig: Reihenfolge und Fristen der Anträge beachten.

Rechtliches & Hinweise

  • Rechtsgrundlage: Förderungen erfolgen auf Basis der Förderrichtlinien des BAFA, KfW und der Länderprogramme.
  • Kein Rechtsanspruch: Förderung kann von Budget und Antragszeitpunkt abhängen.
  • Förderbedingungen: können sich kurzfristig ändern.
  • THG-Prämie: separat geregelt nach BImSchG.
  • Steuerrecht: steuerliche Aspekte separat prüfen.

Häufige Fragen

Wer kann Förderungen beantragen?

In der Regel Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine. Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Programm ab.

Wie viel Förderung bekomme ich für ein Elektroauto?

Je nach Fahrzeugtyp und Programm mehrere Tausend Euro – oft kombinierbar mit regionalen Zuschüssen.

Kann ich THG-Prämie und Umweltbonus kombinieren?

Ja, die THG-Prämie ist unabhängig vom Umweltbonus und kann zusätzlich beantragt werden.

Hinweis


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