Autoversicherung · Vollkasko
Vollkasko – Leistungen, Schäden und Unterschiede zur Teilkasko
Die Vollkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug und umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich können je nach Vertrag unter anderem selbst verursachte Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus versichert sein. Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Beitrag richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ergänzende Informationen zu Kfz-Versicherungen, Kostenfaktoren und Versicherungsarten finden Sie auf Kosten-Kfz-Versicherung.de.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie schützt – abhängig vom vereinbarten Vertrag – vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug und enthält üblicherweise auch den Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung.
Während die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht Schäden reguliert, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden, betrifft die Kaskoversicherung bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug.
Freiwilliger Schutz
Eine Vollkaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob sie abgeschlossen wird, hängt von der individuellen Absicherung des Fahrzeugs ab.
Eigenes Fahrzeug
Im Mittelpunkt stehen bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug, soweit sie vom jeweiligen Vertrag erfasst werden.
Vertragsbedingungen
Welche Schäden und Leistungen versichert sind, ergibt sich aus Tarif, Versicherungsbedingungen und vereinbarten Leistungsmerkmalen.
Einen Überblick über weitere Versicherungsarten rund um das Auto finden Sie unter Autoversicherung.
Welche Schäden kann die Vollkasko abdecken?
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Typischerweise umfasst die Vollkasko die vereinbarten Teilkaskoleistungen und erweitert den Schutz um zusätzliche Schadenarten.
Je nach Vertrag können beispielsweise folgende Bereiche versichert sein:
- Leistungen der Teilkaskoversicherung
- selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismusschäden durch Dritte
- weitere vertraglich definierte Schäden am Fahrzeug
Auch Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und besondere Leistungsgrenzen können den tatsächlichen Versicherungsschutz beeinflussen.
Welche Schäden typischerweise der Teilkaskoversicherung zugeordnet werden, erfahren Sie unter Teilkasko.
Vollkasko, Teilkasko und Kfz-Haftpflicht
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist insbesondere, wessen Schaden betroffen ist und welche Schadenursache vorliegt.
Kfz-Haftpflicht
Sie betrifft Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug gegenüber Dritten verursacht werden, soweit Versicherungsschutz besteht.
Teilkasko
Sie kann bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken, beispielsweise durch vertraglich definierte äußere Ereignisse.
Vollkasko
Sie umfasst üblicherweise die Teilkaskoleistungen und kann darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug absichern.
Weitere Informationen zur gesetzlich erforderlichen Fahrzeugversicherung finden Sie unter Kfz-Haftpflicht.
Beitrag und laufende Fahrzeugkosten
Die Beiträge einer Vollkaskoversicherung können von zahlreichen Merkmalen abhängen. Dazu gehören unter anderem Fahrzeugtyp, Region, Schadenverlauf, Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung und der gewählte Tarif.
Zu den möglichen Einflussfaktoren gehören:
- Fahrzeug und Typklasse
- Regionalklasse
- Schadenfreiheitsrabatt
- Alter und Anzahl der Fahrer
- jährliche Fahrleistung
- vereinbarte Selbstbeteiligung
- Tarif und Leistungsumfang
Die Versicherungsprämie gehört zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugkosten. Neben der Versicherung entstehen unter anderem Ausgaben für Kraftstoff oder Strom, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen und Reifen.
Weitere Informationen zu den regelmäßig anfallenden Kosten eines Fahrzeugs finden Sie unter Unterhaltskosten.
FAQ – Häufige Fragen
Ist eine Vollkaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Gesetzlich vorgeschrieben ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sind selbst verursachte Unfallschäden durch die Vollkasko versichert?
Solche Schäden können zum typischen Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung gehören. Maßgeblich sind jedoch der konkrete Vertrag, die Versicherungsbedingungen und mögliche Ausschlüsse.
Enthält die Vollkasko auch Teilkaskoleistungen?
Üblicherweise umfasst eine Vollkaskoversicherung auch die vereinbarten Leistungen der Teilkasko und ergänzt diese um weitere versicherte Schadenarten.