Autoversicherung · Teilkasko
Teilkasko – Leistungen, Schäden und Unterschiede zur Vollkasko
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Fahrzeugversicherung für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug. Je nach Vertrag können unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse sowie bestimmte Tier- und Brandschäden versichert sein. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, richtet sich nach Tarif und Versicherungsbedingungen.
Ergänzende Informationen zu Kfz-Versicherungen, Versicherungsarten und Kostenfaktoren finden Sie auf Kosten-Kfz-Versicherung.de.
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte vertraglich festgelegte Schadenereignisse. Sie ist freiwillig und ergänzt die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung.
Im Unterschied zur Haftpflicht geht es bei der Teilkasko nicht um Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden, sondern um bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug.
Freiwillige Versicherung
Die Teilkasko ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht vereinbart werden.
Eigenes Fahrzeug
Der Versicherungsschutz betrifft bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug.
Vertragsabhängige Leistungen
Welche Ereignisse eingeschlossen sind, ergibt sich aus Tarif, Versicherungsbedingungen und möglichen Leistungserweiterungen.
Einen Überblick über weitere Versicherungsbereiche rund um das Fahrzeug finden Sie unter Autoversicherung.
Welche Schäden können versichert sein?
Die Teilkasko umfasst bestimmte, im Versicherungsvertrag definierte Schadenarten. Der konkrete Leistungsumfang kann sich zwischen Versicherern und Tarifen unterscheiden.
Typische Leistungsbereiche können beispielsweise sein:
- Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeugs
- Glasbruch
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- bestimmte Zusammenstöße mit Tieren
- Marderbiss und mögliche Folgeschäden, soweit vereinbart
- weitere vertraglich definierte Schadenereignisse
Auch Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und zusätzliche Tarifbausteine können den tatsächlichen Versicherungsschutz beeinflussen.
Teilkasko, Vollkasko und Kfz-Haftpflicht
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist insbesondere, ob ein Schaden gegenüber Dritten oder am eigenen Fahrzeug entstanden ist und welche Schadenursache vorliegt.
Kfz-Haftpflicht
Sie betrifft Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden, soweit Versicherungsschutz besteht.
Teilkasko
Sie kann bestimmte vertraglich definierte Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, beispielsweise durch Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse.
Vollkasko
Sie umfasst üblicherweise Teilkaskoleistungen und kann darüber hinaus weitere Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, etwa bestimmte selbst verursachte Unfallschäden.
Weitere Informationen zur Pflichtversicherung finden Sie unter Kfz-Haftpflicht.
Die erweiterte Fahrzeugversicherung wird unter Vollkasko näher beschrieben.
Beitrag und laufende Fahrzeugkosten
Für eine Teilkaskoversicherung fällt ein regelmäßiger Versicherungsbeitrag an. Die Höhe kann von verschiedenen Fahrzeug-, Tarif- und Vertragsmerkmalen abhängen.
Zu den möglichen Einflussfaktoren gehören:
- Fahrzeugtyp und Typklasse
- Region
- Fahrzeugalter und Fahrzeugwert
- jährliche Fahrleistung
- vereinbarte Selbstbeteiligung
- Tarif und Leistungsumfang
- weitere versichererspezifische Merkmale
Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht und Vollkasko wird in der Teilkasko grundsätzlich kein Schadenfreiheitsklassensystem verwendet. Teilkaskoschäden führen daher nicht zu einer Rückstufung in einer Schadenfreiheitsklasse.
Der Teilkaskobeitrag gehört bei bestehendem Vertrag zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugausgaben. Weitere Kostenbereiche finden Sie unter Unterhaltskosten.
FAQ – Häufige Fragen
Ist eine Teilkaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Gesetzlich erforderlich ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sind selbst verursachte Unfallschäden durch die Teilkasko versichert?
Selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug gehören grundsätzlich nicht zum typischen Leistungsumfang der Teilkasko. Solche Schäden können je nach Vertrag dem Bereich der Vollkaskoversicherung zugeordnet sein.
Beeinflusst ein Teilkaskoschaden die Schadenfreiheitsklasse?
Nein. In der Teilkaskoversicherung besteht grundsätzlich kein Schadenfreiheitsklassensystem. Eine Regulierung eines Teilkaskoschadens führt daher nicht zu einer Rückstufung in einer SF-Klasse.
