Kfz-Haftpflicht – Pflichtversicherung, Leistungen und Einordnung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs gegenüber Dritten entstehen. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung zu Funktion, Leistungsumfang und Bedeutung der Kfz-Haftpflicht.
Was ist die Kfz-Haftpflicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Fahrzeughalter vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Sie gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Kosten-Kfz-Versicherung.de.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden ab, die Dritten durch den Fahrzeugbetrieb entstehen. Eigene Schäden am Fahrzeug sind nicht Bestandteil dieser Versicherung.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensfolgeschäden
Gesetzliche Pflicht und Zulassung
Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland nicht möglich. Der Versicherungsschutz muss während der gesamten Zulassungsdauer bestehen.
- Pflichtversicherung nach gesetzlichen Vorgaben
- Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung
- Nachweis des Versicherungsschutzes erforderlich
Einordnung als laufende Fahrzeugkosten
Die Kfz-Haftpflicht zählt zu den festen, regelmäßig anfallenden Kosten eines Fahrzeugs. Sie ergänzt weitere Pflichtkosten wie Steuer und laufende Betriebsausgaben.
- Regelmäßige Zahlungsverpflichtung
- Unabhängig von Fahrleistung
- Bestandteil der Gesamtkostenbetrachtung
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, sie ist in Deutschland für alle zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend.
Deckt die Kfz-Haftpflicht auch eigene Schäden?
Nein, sie deckt ausschließlich Schäden ab, die Dritten entstehen.
Kann ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht zugelassen werden?
Nein, ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz ist Voraussetzung für die Zulassung.
