Kfz-Haftpflicht

Was ist die Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Absicherung von Haftpflichtansprüchen, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Versichert sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen insbesondere Ansprüche geschädigter Dritter.

Die Versicherung erfüllt damit eine andere Aufgabe als Teilkasko und Vollkasko. Während die Kfz-Haftpflicht Schäden gegenüber Dritten betrifft, beziehen sich Kaskoversicherungen auf bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug.

Pflichtversicherung

Für Fahrzeuge, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen und aufrechterhalten werden.

Schäden Dritter

Der Versicherungsschutz betrifft insbesondere berechtigte Schadenersatzansprüche anderer Personen infolge des Gebrauchs des versicherten Fahrzeugs.

Eigenes Fahrzeug

Schäden am eigenen Fahrzeug gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsbereiche finden Sie unter Autoversicherung.

Welche Schäden können versichert sein?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrags Haftpflichtansprüche ab, die aus dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Dabei werden verschiedene Schadenarten unterschieden.

Personenschäden

Hierzu gehören Ansprüche aufgrund der Verletzung oder Tötung von Personen. Je nach Schaden können beispielsweise Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder weitere Schadenpositionen eine Rolle spielen.

Sachschäden

Sachschäden betreffen beschädigte oder zerstörte Sachen, beispielsweise andere Fahrzeuge oder sonstiges fremdes Eigentum.

Vermögensschäden

Unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen können auch Vermögensschäden vom Haftpflichtschutz erfasst werden.

Welche Leistungen im konkreten Schadenfall erbracht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen, dem Versicherungsvertrag und den Umständen des jeweiligen Schadenfalls.

Versicherungspflicht und Fahrzeugzulassung

Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet Halter der dort erfassten Fahrzeuge, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Ein Fahrzeug darf nicht gebraucht werden, wenn der gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht.

Bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen ist das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung zugleich Voraussetzung für die Zulassung. Der Versicherungsnachweis wird gegenüber der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung erbracht.

  • gesetzliche Pflicht zum Haftpflichtversicherungsschutz
  • Versicherungsnachweis bei der Fahrzeugzulassung
  • eigener Versicherungsvertrag für das versicherte Fahrzeug
  • Aufrechterhaltung des erforderlichen Versicherungsschutzes

Die Kfz-Haftpflicht betrifft Schäden gegenüber Dritten. Für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug können freiwillige Fahrzeugversicherungen bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter Teilkasko und Vollkasko.

Beitrag und laufende Fahrzeugkosten

Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den regelmäßig anfallenden Fahrzeugkosten. Seine Höhe kann von verschiedenen Fahrzeug-, Fahrer- und Tarifmerkmalen abhängen.

Zu den möglichen Einflussfaktoren gehören unter anderem:

  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Regionalklasse
  • Schadenfreiheitsklasse
  • jährliche Fahrleistung
  • Alter und Anzahl der Fahrer
  • Nutzung des Fahrzeugs
  • Tarif und Versicherungsumfang
  • weitere versichererspezifische Merkmale

Der Haftpflichtbeitrag ist damit nur ein Bestandteil der gesamten Fahrzeugkosten. Hinzu kommen beispielsweise Kraftstoff oder Strom, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen, Reifen und gegebenenfalls weitere Versicherungen.

Einen Überblick über regelmäßig anfallende Fahrzeugausgaben finden Sie unter Unterhaltskosten.

FAQ – Häufige Fragen

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für Fahrzeuge, die unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen und aufrechterhalten werden.

Sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch die Kfz-Haftpflicht versichert?

Schäden am eigenen Fahrzeug gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für bestimmte Eigenschäden können Teilkasko oder Vollkasko Versicherungsschutz bieten.

Welche Rolle spielt die Kfz-Haftpflicht bei der Fahrzeugzulassung?

Bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug muss für die Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Der entsprechende Versicherungsnachweis wird der Zulassungsbehörde übermittelt.

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