Kfz-Steuer: Berechnung, Befreiungen & Spartipps
Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Pflichtabgabe für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland – mit klar definierten Ausnahmen. Sie hängt von Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Hier erfährst du, wie die Steuer berechnet wird, wer befreit ist und wie du legal sparen kannst.
Grundlagen der Kfz-Steuer
- Erhoben vom Zoll für alle zugelassenen Fahrzeuge.
- Jährlich fällig, bei Neuzulassung automatische Abbuchung per SEPA-Mandat.
- Höhe abhängig von Antriebsart, Hubraum und CO₂-Ausstoß.
- CO₂-basierte Steuer gilt für Erstzulassungen ab 2009, mit steigenden CO₂-Sätzen ab 2021.
- E-Autos sind aktuell befristet steuerbefreit.
Die Kfz-Steuer wird automatisch berechnet und von deinem Konto abgebucht. Eine gesonderte Steuererklärung ist nicht nötig.
So wird die Kfz-Steuer berechnet
| Antriebsart | Berechnungsgrundlage | CO₂-Satz (ab 2021) | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Benzin | 2,00 € pro 100 cm³ + CO₂-Anteil | 0–4 € je g CO₂/km gestaffelt | 1,4 l Hubraum, 120 g CO₂/km → ca. 90 € |
| Diesel | 9,50 € pro 100 cm³ + CO₂-Anteil | 0–4 € je g CO₂/km gestaffelt | 2,0 l Hubraum, 150 g CO₂/km → ca. 320 € |
| Hybrid | wie Benzin/Diesel | CO₂-abhängig | je nach Basisantrieb |
| E-Auto | – | – | Steuerbefreiung bis 31.12.2030 (max. 10 Jahre) |
Der CO₂-Anteil steigt stufenweise ab 96 g/km. Die Steuer kann online über den Zollrechner geschätzt werden.
Steuerbefreiungen & Vergünstigungen
- E-Autos: Steuerbefreiung bis 31.12.2030 (max. 10 Jahre ab Erstzulassung).
- Oldtimer mit H-Kennzeichen: pauschal 191,73 € pro Jahr.
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“: vollständige Befreiung möglich.
- Plug-in-Hybride: keine Befreiung, aber oft geringere CO₂-Basis.
Rechenbeispiele (typische Fahrzeuge)
| Fahrzeugtyp | Hubraum | CO₂ | Steuer p.a. |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen Benzin | 1.2 l | 110 g/km | ca. 75 € |
| Mittelklasse Diesel | 2.0 l | 150 g/km | ca. 320 € |
| Plug-in-Hybrid | 1.6 l | 50 g/km | ca. 40 € |
| Elektroauto | – | 0 g/km | 0 € (befreit) |
Smarte Spartipps bei der Kfz-Steuer
- CO₂-Wert beim Kauf berücksichtigen: Effiziente Fahrzeuge sparen jedes Jahr Geld.
- E-Auto-Förderung + Steuerbefreiung kombinieren – bis zu 10 Jahre keine Steuer.
- Plug-in-Hybride: auf realistischen CO₂-Wert achten, nicht nur auf Herstellerangaben.
- Fahrzeugwechsel: bei Neuzulassung gilt die Steuer nach neuem Tarif – ggf. günstiger.
- Abmeldung / Saisonkennzeichen: Steuer nur anteilig fällig.
Häufige Fragen
Wer erhebt die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Zoll verwaltet und automatisch eingezogen.
Wie lange sind E-Autos steuerbefreit?
Bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2030.
Kann ich die Kfz-Steuer beeinflussen?
Ja, durch die Wahl eines emissionsärmeren Fahrzeugs oder ein E-Auto lässt sich die Steuer deutlich senken oder vermeiden.
Hinweis
Hinweis: Diese Inhalte stellen keine steuerliche Beratung dar.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf der aktuellen Rechtslage (Stand: 24.10.2025).
Steuerregelungen können sich ändern. Für individuelle Fragen bitte an Steuerberater oder Zollverwaltung wenden.