Kfz-Steuer

Kfz-Steuer: Berechnung, Befreiungen & Spartipps

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Pflichtabgabe für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland – mit klar definierten Ausnahmen. Sie hängt von Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Hier erfährst du, wie die Steuer berechnet wird, wer befreit ist und wie du legal sparen kannst.

Grundlagen der Kfz-Steuer

  • Erhoben vom Zoll für alle zugelassenen Fahrzeuge.
  • Jährlich fällig, bei Neuzulassung automatische Abbuchung per SEPA-Mandat.
  • Höhe abhängig von Antriebsart, Hubraum und CO₂-Ausstoß.
  • CO₂-basierte Steuer gilt für Erstzulassungen ab 2009, mit steigenden CO₂-Sätzen ab 2021.
  • E-Autos sind aktuell befristet steuerbefreit.

Die Kfz-Steuer wird automatisch berechnet und von deinem Konto abgebucht. Eine gesonderte Steuererklärung ist nicht nötig.

So wird die Kfz-Steuer berechnet

AntriebsartBerechnungsgrundlageCO₂-Satz (ab 2021)Beispiel
Benzin2,00 € pro 100 cm³ + CO₂-Anteil0–4 € je g CO₂/km gestaffelt1,4 l Hubraum, 120 g CO₂/km → ca. 90 €
Diesel9,50 € pro 100 cm³ + CO₂-Anteil0–4 € je g CO₂/km gestaffelt2,0 l Hubraum, 150 g CO₂/km → ca. 320 €
Hybridwie Benzin/DieselCO₂-abhängigje nach Basisantrieb
E-AutoSteuerbefreiung bis 31.12.2030 (max. 10 Jahre)

Der CO₂-Anteil steigt stufenweise ab 96 g/km. Die Steuer kann online über den Zollrechner geschätzt werden.

Steuerbefreiungen & Vergünstigungen

  • E-Autos: Steuerbefreiung bis 31.12.2030 (max. 10 Jahre ab Erstzulassung).
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen: pauschal 191,73 € pro Jahr.
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“: vollständige Befreiung möglich.
  • Plug-in-Hybride: keine Befreiung, aber oft geringere CO₂-Basis.

Rechenbeispiele (typische Fahrzeuge)

FahrzeugtypHubraumCO₂Steuer p.a.
Kleinwagen Benzin1.2 l110 g/kmca. 75 €
Mittelklasse Diesel2.0 l150 g/kmca. 320 €
Plug-in-Hybrid1.6 l50 g/kmca. 40 €
Elektroauto0 g/km0 € (befreit)

Smarte Spartipps bei der Kfz-Steuer

  • CO₂-Wert beim Kauf berücksichtigen: Effiziente Fahrzeuge sparen jedes Jahr Geld.
  • E-Auto-Förderung + Steuerbefreiung kombinieren – bis zu 10 Jahre keine Steuer.
  • Plug-in-Hybride: auf realistischen CO₂-Wert achten, nicht nur auf Herstellerangaben.
  • Fahrzeugwechsel: bei Neuzulassung gilt die Steuer nach neuem Tarif – ggf. günstiger.
  • Abmeldung / Saisonkennzeichen: Steuer nur anteilig fällig.

Häufige Fragen

Wer erhebt die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Zoll verwaltet und automatisch eingezogen.

Wie lange sind E-Autos steuerbefreit?

Bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2030.

Kann ich die Kfz-Steuer beeinflussen?

Ja, durch die Wahl eines emissionsärmeren Fahrzeugs oder ein E-Auto lässt sich die Steuer deutlich senken oder vermeiden.

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